ÄlpliGegenwind Verein zum Schutz des Älpli Krinau
Die folgenden Argumente sprechen aus der Sicht des Vereins gegen
den geplanten Windpark auf dem Älpli ob Krinau:
​
​
​
Energiestrategie 2050:
​
-
starker Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere Windkraft
Unsere Meinung: Wir stellen uns nicht generell gegen Windkraftanlagen. Es kann durchaus sinnvoll sein, an Standorten mit genug Distanz zu Behausungen, die Menschen und Tiere nicht krank machen und die Natur und die Landschaft nicht zerstören, Strom aus Windkraft zu produzieren. Generell gilt jedoch, dass die Schweiz kein Windland ist. Deshalb wird der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung in der Schweiz nie einen bedeutenden Anteil erlangen.
Zu den zu optimistischen 5 – 7% Produktionsanteil in der BFE-Energiestrategie 2050 stellt die UBS eine weitaus realistischere Prognose von 1.4% gegenüber. Dieser geringe Anteil an Windenergie liesse sich mit anderen Anteilen mühelos kompensieren. Gleichwohl würde für diesen kleinen Prozentsatz an Windenergie das wertvolle Gut der Schweizer Landschaft grossflächig zerstört mit entsprechenden Folgen für Mensch, Natur und nicht zuletzt den Tourismus!
​
Verfahren: Richtplananpassung 18, Kanton St. Gallen
​
-
Koordinationsstand: "Festsetzung"
Unsere Meinung: Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat im März 2019 die Windenergiezone auf dem Älpli ob Krinau in der Richtplananpassung festgesetzt. Namhafte Organisationen haben im Vernehmlassungsverfahren die Strei- chung des Eintrages oder die Zurückstufung in den Koordinationsstand «Zwischenergebnis» im Richtplanentwurf 18 beantragt. Ein Eintrag als «Vororientierung» oder «Zwischenergebnis» hätte eine intensive Interessensabwägung ermöglicht. Verschiedene Konfliktpotenziale, die auf Richtplanebene gelöst sein müssten, sollten nicht an den Nutzungsplan delegiert werden.
​
Standort:
​
-
Geografische / topografische Lage
Unsere Meinung: Das Gebiet Älpli Krinau ist eine weitgehend intakte Landschaft mit wertvoller Fauna und Flora. Insbesondere fehlen industrielle Betriebe oder andere grössere Bauten und Anlagen. Die Errichtung des Windparks bewirkt einen massiven Eingriff ins Landschaftsbild. Die intakte Landschaft gehört zu unserer Heimat und zur Toggenburger Identität.
WINTERBILD FRÜHLINGSBILD STANDORTE
-
Schutzgebiete
Unsere Meinung: Der Projektperimeter liegt zwar ausserhalb des BLN-Schutzgebietes, grenzt jedoch unmittelbar an dieses: Zwei der geplanten WEA haben einen Abstand von nur 30 – 50 m zu dieser Grenze. Es gibt zwar keine besonderen Regelungen über einen Mindestabstand von WEA zu BLN-Schutzgebieten, doch läuft der Standort der Anlagen den Schutzzielen des BLN-Gebiets zuwider, u.a. dem Ziel, die unverbauten Kreten zu erhalten.
Alle drei geplanten Windräder stehen im Kerngebiet von Lebensräumen bedrohter Arten. Auerhuhn, Steinadler, Habicht, Rotmilan u.a. sind national prioritäre Arten, die dort vorkommen. Davon betroffen sind auch andere Zug- und Brutvögel, ebenso die Fledermäuse.
-
Sichtbarkeit / Optische Bedrängung
Unsere Meinung: Das Hörnli-Bergland – Älpli – Tweralpspitz ist ein beliebtes Wander- und Erholungsgebiet mit vielen begangenen Aussichtspunkten. Die Auswirkungen des geplanten Windparks auf diesen Landschaftsraum sind enorm. Die Sichtbarkeit der Anlagen auf den umgebenden Anhöhen und bis weit ins Alpsteingebiet hinein wäre sehr deutlich! Die Topografie des Thurtales ist nicht so, dass man die Räder an den meisten Orten des Tales nicht sehen würde.
-
Gewässerschutz
Unsere Meinung: Eine der geplanten Anlagen, WEA "süd", steht eindeutig im Gewässerschutzgebiet in der Schutzzone 3 (nur wenige Meter neben Schutzzone 2, das Fundament dieser WEA würde diese Zone betreffen) und darf nicht gebaut werden, da sie eine besondere Gefahr für das Grundwasser darstellt. Die beiden anderen Anlagen stehen im übrigen Bereich (üB).
Wirtschaftlichkeit:
​
-
Windverhältnisse
Unsere Meinung: Die Wirtschaftlichkeit der Stromproduktion hängt direkt von den herrschenden Windverhältnissen ab. Mit dem Windgradienten, berechnet aus der LIDAR-Messung und dem langjährigen Abgleich der Messdaten am Windmessmast, ist laut Machbarkeitsstudie mit Windgeschwindigkeiten von 4.6 m/s auf 50 m Höhe, 5.9 m/s auf 120 m Höhe und 6.2 m/s auf 140 m Höhe zu rechnen. Diese Daten sind sogar leicht tiefer als die Werte in der zu optimistisch bemessenen Windkarte der Schweiz und liegen eher im schwachen bis mässigen Bereich für das effiziente Wirken einer WEA. Man kann nicht von überverhältnismässig hohen Windgeschwindigkeiten sprechen!
In einem Expertengutachten ist die Wirtschftlichkeit analysiert worden.
​
-
Grösse der Anlagen
Unsere Meinung: Für einen Windpark von nationalem Interesse braucht es eine Jahresproduktion von mindestens 20 GWh. Dazu sind auf dem Älpli 3 WEA mit einer Nennleistung von mindestens 4-5 MW mit entsprechend hoher Nabenhöhe und Rotorlänge (Gesamthöhe über 220m) nötig. Derartige Windräder gibt es noch gar nicht; einzig das brandneue und noch wenig erprobte Enercon E-141 liegt mit 4.2 MW knapp in diesem Bereich. Bei Windgeschwindig-keiten von 5-8 m/s liegt die Leistung dieser Anlagen gerade mal bei knapp 50%. Die 20 GWh/a sind deshalb kaum zu erreichen. So grosse Windräder sind in der Schweiz bisher noch nicht gebaut worden, man kann nicht von einer Realisierung eines kleinen Windparks sprechen!
-
Effizienz von Schweizer Anlagen
Unsere Meinung: Die in der Machbarkeitsstudie aufgeführte Anzahl der Volllaststunden pro Jahr mit 1700 liegt im Vergleich mit den heute bestehenden Anlagen (->Tabelle) nur im mittleren Bereich. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Abschaltungen infolge von Auflagen bezüglich Schutz von Mensch und Tier ist eher von einem tieferen Wert von ca. 1400 Stunden pro Jahr auszugehen. Die in der Schweiz bestehenden, grösseren Anlagen weisen im Vergleich zu den Windkraftanlagen in Deutschland relativ wenig Volllaststunden aus, was zu einer geringen Ausnutzung der möglichen Produktionskapazität führt (20 - 25%). Das ist im Verhältnis zum grossen Aufwand für die Erstellung und den Betrieb sowie die negativen Auswirkungen der Anlagen ein deutlich zu bescheidener Stromertrag. Grundsätzlich hat sich gezeigt, dass Anlagen unter 2000 Volllaststunden kaum wirtschaftlich betrieben werden können.
​
VOLLLASTSTUNDEN TABELLE SCHWEIZ
-
Flatterstrom
Unsere Meinung: Der von Windkraftanlagen erzeugte Flatterstrom ist weder kumulierbar noch speicherbar. Für jeden Windpark muss ein für seine Leistung entsprechendes «Schatten»-Kraftwerk ständig betriebsbereit gehalten werden, um eine stabile Bandbreite zu garantieren. Wenn der Wind für Stunden oder nicht selten gleich Tage lang am Stück ausfällt, muss elektrische Energie trotzdem verfügbar sein.
-
Marktsituation–Strompreis
Neue Untersuchungen von Schweizer Ökonomen bezweifeln die Marktfähigkeit von Windstrom in nächster Zukunft.
​
Emissionen:
​
-
Lärm
Unsere Meinung: Der durch die WKAs entstehende Lärm mag auf den ersten Blick von den Dezibel-Angaben her nicht dramatisch wirken. Im extrem ruhigen, ländlichen Gebiet von Libingen und Krinau ist das jedoch eine erhebliche Lärmbelastung, die subjektiv (vor allem nachts) wesentlich grösser ist als in einer eher städtischen Umgebung.
In einem Expertengutachen sind die zu erwartenden Lärmimmissionen analysiert worden.
-
Infraschall
Unsere Meinung: Die Auswirkungen des gepulsten Infraschalls auf Mensch und Tier können aufgrund von neueren Untersuchungen und Forschungsergebnissen nicht mehr ignoriert werden (vgl. auch den Vortrag von Prof. Dr. W. Roos am 6. Juli 2018 im Thurpark). Die mittlerweile gut untersuchten und dokumentierten Effekte des gepulsten Infraschalls wirken sich auf die Gesundheit aus und führen bei einem Teil der Bevölkerung zu ernsthaften Krankheitsbildern, die nachweislich nichts mit Einbildung (Nocebo Effekt) zu tun haben.
​
-
Schattenwurf
Unsere Meinung: Erhebliche Teile von Libingen und Krinau werden vor allem im Winterhalbjahr durch den Schatten der sich drehenden Rotoren beeinträchtigt. Bedrängungsgefühl und psychische Störungen können die Folgen sein.
​
-
Eisschlag
Unsere Meinung: Im Winterhalbjahr besteht bei Minustemperaturen die Gefahr, dass sich Eisteile von den Anlagen im Betrieb und/oder im Stillstand lösen - dies trotz vorgesehener Rotorblattheizungen. Das Kraftwerkgebiet muss weiträumig abgesperrt sein, und beliebte Winterwander- und Schneeschuhrouten können nicht mehr begangen werden.
Bau und Erschliessung:
​
-
Zuwegung
Unsere Meinung: Die bauliche Erschliessung des Projektgebietes soll übers Loh zum Kapf hochführen. Der Aufwand für den Ausbau der Lohstrasse und der Neubau einer Zufahrtsstrasse zum Älpli, die den Anforderungen zum Transport und Aufbau von WEA'n genügen, sind unverhältnismässig hoch. Abgesehen davon führt diese Zuwegung durch BLN-Schutzgebiet.
​
-
Baustellen und Verkehr
Unsere Meinung: Die Erdbewegungen für den Bau der Fundamente und die Kranstellflächen von ca. 1 ha pro Anlage zerstören vorhandene seltene Pflanzengemeinschaften irreparabel.
Der Schwerverkehr für die Baustellen wird die Zufahrtsstrassen über Kengelbach oder Krinau so stark belasten, dass diese vorgängig ausgebaut oder nachträglich komplett saniert werden müssen.
-
Rückbau und Repowering
Unsere Meinung: Die gängige Praxis sieht vor, nach Ablauf der voraussichtlichen Lebensdauer der Anlagen, die oberirdischen Teile zurückzubauen oder die Anlagen zu erneuern. Im Falle des Rückbaus bleiben die Fundamente im Boden und werden mit Erde wieder zugedeckt, da der Aufwand für die komplette Beseitigung und Wiederherstellung der Landschaft nicht wirtschaftlich ist. Im Falle der Erneuerung ist davon auszugehen, dass die Fundamente vergrössert und die Erschliessungswege erneut ausgebaut werden müssten.